hochschulwahlen in besonderen zeiten

ein beitrag aus ausgabe 2
vom 18.01.2021
Verfasst von Denis Dunkel

Das im Januar 2020 gewählte Studierenden­parlament (StuPa) wurde aus rechtlichen Gründen infolge einer Ausnahme­regelung im Mai 2020 aufgelöst, weswegen es im aktuell noch laufenden Winter­semester zu einer Ausnahme­situation in der Hochschul­politik kam: Im Beschluss des Hochschul­präsidiums wurde das Winter­semester 20/21 als frühester Termin genannt, um die Neuwahlen des StuPas durchzuführen. 

Was das StuPa überhaupt ist und warum es sinnvoll ist, seine Stimme bei der Wahl abzugeben: Das StuPa ist das höchste Organ der Studierenden­schaft und setzt sich für die Interessen und Rechte der Studierenden sowie der Fach­schaften ein. Das Parlament beschließt alles Wichtige für die Studierenden­schaft, allem voran den Haushalt. Zum Haushalt gehören unter anderem Beschlüsse zu den Semester­beiträgen, denn diese liegen in der Verantwortung der Studierenden­schaft. Die Beschlüsse des Parlaments werden vom Allgemeinen Studierenden­ausschuss (AStA) ausgeführt. Somit kann man sich das StuPa als die gesetzgebende und den AStA als ausführende Kraft der studentischen Selbst­verwaltung der TH vorstellen. Das von den Studierenden gewählte Parlament ernennt den AStA-Vorsitz sowie die Referent:innen für Bereiche wie Finanzen, Hochschul­politik und Kultur und viele weitere Facetten des Studierenden­lebens, und kontrolliert die Arbeit des AStAs. 

Vote

Zeitgleich zur regulären Wahl des Studierendenparlaments finden auch die Wahlen der Fachschaftsräte statt. Im Vorfeld der Wahlen wird jedes Jahr ein studentischer Wahlausschuss gebildet, der die Gültigkeit der Wahl gewährleisten soll. Beim Wahlausschuss handelt es sich um einen nicht-ständigen Ausschuss aus maximal zehn Personen, der unabhängig von den anderen Gremien der Hochschulpolitik arbeitet, die Wahl bekannt macht und sie durchführt. 

Die Kandidat:innen für das Parlament müssen sich zunächst auf eine Wahl­liste setzen lassen. Studierende, die bestimmte politische Inhalte vertreten oder bestimmte Teile der Studierenden­schaft repräsentieren, schließen sich meist zu Listen oder Hochschul­gruppen zusammen. Alle Studierende der TH Köln, die seit mindestens vier Wochen vor dem Wahl­termin an der Hochschule als Ersthörer:innen eingeschrieben sind, gelten als wahl­berechtigt und dürfen sich auch zur Wahl aufstellen lassen. Die Kandidat:innen haben vor den Wahlen die Möglichkeit, durch Plakate und mittels der Wahl­zeitung für sich zu werben. Vor den Hochschul­wahlen wird jeweils eine Wahl­zeitung veröffentlicht, in der sich Studierende über Hochschul­gruppen, Wahl­listen und aufgestellte Kandidat:innen informieren können. Wahl­berechtigte Studierende können dann unter Vorlage ihres Studierenden­ausweises (MultiCa) an einem der Wahl­lokale ihre Stimme abgeben oder frühzeitig Briefwahl beantragen. In das StuPa ziehen schließlich jene ein, die die meisten Stimmen auf einer Wahl­liste bekommen. Im Parlament schließen sich häufig Koalitionen zusammen, um eine Mehrheit zu erhalten und somit mehr Einfluss auf die Arbeit zu haben. Bei der StuPa-Wahl werden bis zu 36 Parlaments­sitze vergeben. Die Legislatur­periode des neu gewählten Parlaments dauert in der Regel ein Jahr.

Geplant war es, die Neu­wahlen nach der Parlaments­auflösung in der Woche vom 16. bis 20.11.2020 stattfinden zu lassen. Dies konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da ein neuer Wahl­ausschuss zu spät konstituiert wurde. „Leider wurde ziemlich lange erfolglos nach Studierenden für den Wahl­ausschuss gesucht“, erklärt die Wahl­leiterin Hannah Mandy Smits. Der Wahl­ausschuss wurde somit erst am 14. Oktober gebildet. Die Konstituierung des Wahl­ausschusses war damit laut der Wahl­ordnung des Studierenden­parlaments zu spät: Die Wahl­bekanntmachung durch den Wahl­ausschuss muss mindestens acht Wochen vor der Wahl veröffentlicht werden. Die Suche nach einem neuen Wahl­termin entpuppt sich ebenfalls als eine schwierige Aufgabe. Laut der Wahl­ordnung muss die Wahl an fünf aufeinander­folgenden Vorlesungstagen stattfinden. Diese Voraussetzung war für das Winter­semester laut der Wahl­leiterin nur noch im Januar erfüllbar. 

Die außer­planmäßigen Neu­wahlen durchzuführen, wird zusätzlich durch die Corona-Pandemie erschwert. „Die Kontakt­beschränkungen zu den Hoch­schulen stellen ein Problem dar. Dies ist erschwerend für die Kandidierenden, da sie so kaum die Möglichkeit haben, einen Wahl­kampf auszutragen und die benötigten Unterstützungs­unterschriften zu sammeln“, kommentiert Hannah Mandy Smits die besondere Lage. Die Unterstützungs­unterschriften seien notwendig, damit sich eine Person zur Wahl aufstellen lassen kann. Schwierig sei es laut der Wahl­leiterin durch Corona auch, die Wahlen an den Hoch­schulen in Form von Präsenz­wahlen stattfinden zu lassen. Aus diesem Grund erarbeitet das Wissenschafts­ministerium von Nordrhein-Westfalen eine Rechts­verordnung zur Durchführung von Online-Wahlen an Hoch­schulen. Doch auch hier ergeben sich laut Smits weitere Hindernisse: „Die Schwierigkeit für unsere Wahl konkret besteht darin, dass, um Online-Wahlen durchführen zu können, eine Satzungs­änderung von Nöten wäre. Das kann allerdings nur das Studierenden­parlament.“

Annika

Annika

Freie Autorin

Annika studiert Online-Redaktion und interessiert sich für Themen aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Umwelt. Dafür liest sie nicht nur Sachbücher, sondern ist auch auf gefühlt jeder Demonstration für Klima­schutz und bei anderen wichtigen Protest­bewegungen dabei und versucht zudem, ihren eigenen Lebens­stil nachhaltig zu gestalten. Beruflich möchte sie gerne als Journalistin tätig sein und könnte sich auch vorstellen, als Redakteurin in einer NGO zu arbeiten.

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